Seit dem 27. September 2026 ist das neue Gewährleistungs-Label für Online-Shops verpflichtend, die Waren an Verbraucher verkaufen.
Sie haben sich bisher noch nicht darum gekümmert? Kein Problem – ich übernehme die technische Umsetzung für Sie.
Das neue EU-Label informiert Verbraucher in einheitlicher Form über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Online-Shops muss das Label unter anderem farbig dargestellt werden. Die erforderlichen Informationen müssen außerdem an den entsprechenden Stellen im Bestellprozess bzw. auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Was muss im Shop angepasst werden?
Je nach Shop-System und vorhandener Konfiguration können unterschiedliche Bereiche betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Einbindung des Gewährleistungs-Labels
- Anpassung bzw. Ergänzung der AGB oder entsprechender Shop-Seiten
- Berücksichtigung im Bestellprozess
- Prüfung der Bestellbestätigung
- abschließender Test der Umsetzung
Das Gewährleistungs-Label selbst ist für B2C-Shops grundsätzlich verpflichtend. Das zusätzlich vorgesehene GARAN-Label ist dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich, beispielsweise bei einer kostenlosen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware.
Ich übernehme die technische Umsetzung
Wenn Sie einen Shopware-Shop betreiben und diese kurzfristig notwendige Anpassung nicht selbst durchführen möchten, übernehme ich die Umsetzung für Sie.
Die Umsetzung des Gewährleistungs-Labels biete ich zum Festpreis an.
Sie möchten wissen, was die Umsetzung für Ihren Shop kostet? Fordern Sie einfach ein unverbindliches Festpreisangebot über mein Kontaktformular oder per E-Mail an.
Die Umsetzung des GARAN-Labels ist nicht Bestandteil dieses Pauschalangebots und kann bei Bedarf separat nach Aufwand erfolgen.
Bitte beachten Sie: Mein Angebot umfasst die technische Umsetzung. Eine rechtliche Prüfung der konkreten Gestaltung und der übrigen Shop-Rechtstexte ist nicht Bestandteil des Angebots.
